Wohnen mit Assistenz - Leistungen zur Sozialen Teilhabe beantragen
Leben mit Eingliederungshilfeleistungen
Ist dieses Angebot für jeden Menschen mit einer Suchtmittelabhängigkeit zugänglich? Wie und wo können Leistungen für Wohnen mit Assistenz beantragt werden? Wer übernimmt die anfallenden Kosten für die Begleitung?
Grundsätzlich kann jede erwachsene Person ab einem Alter von 20 Jahren mit einer diagnostizierten Suchtmittelabhängigkeit Assistenzleistungen durch Hopezone in Anspruch nehmen. Grundlage dieses Angebotes zur Sozialen Teilhabe ist § 78 SGB IX. Leistungsträger ist in Hessen der Landeswohlfahrtsverband. Bei nicht in Hessen ansässigen Personen übernimmt der in dem jeweiligen Bundesland zuständige Leistungsträger die anfallenden Kosten.
Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung dieser Eingliederungshilfeleistungen!